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Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung kann nicht alle Leistungen übernehmen, welche die moderne Zahnmedizin Ihnen zu bieten hat. Aber Sie haben die Möglichkeit, mehr Freiheit bei der Therapiewahl zu genießen: Mit der Kostenerstattung können Sie neueste Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten nutzen, ohne dass Sie den Zuschuss der Krankenkasse verlieren, der Ihnen für die gesetzliche Leistung zusteht. Das kann zum Beispiel bei einer Parodontitistherapie, einer Wurzelkanalbehandlung oder einer kieferorthopädischen Behandlung ihrer Kinder sinnvoll sein.

Wie funktioniert Kostenerstattung?

Wenn Sie Kostenerstattung wählen, brauchen Sie Ihre Krankenversichertenkarte bzw. Gesundheitskarte in der Praxis nicht mehr vorzulegen. Sie erhalten eine Rechnung nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Rechnung reichen Sie bei Ihrer Kasse ein, von der Sie eine Erstattung erhalten.

Was müssen Sie beachten?

Einige Krankenkassen machen auch bei Wahl der Kostenerstattung eine Kostenbeteiligung für bestimmte Therapien wie beispielsweise die Versorgung mit Zahnersatz von einem Bewilligungsverfahren vor Behandlungsbeginn abhängig. Bei allen Kassen gilt: Wenn die gewählte Behandlung über die Leistungen der Krankenkasse hinausgeht, entstehen zusätzliche Kosten, die Sie selbst zu tragen haben, soweit Sie keine Zusatzversicherung haben, die sich daran beteiligt. Die Kasse erstattet nur die Kosten, die bei einer Abrechnung über die Versichertenkarte angefallen wären. Außerdem kann sie vom Erstattungsbetrag noch Verwaltungskosten in Höhe von höchstens fünf Prozent abziehen. Sie können Kostenerstattung für sich selbst und/oder mitversicherte Familienangehörige wählen und auf die zahnmedizinische Versorgung beschränken. Die Entscheidung gilt für mindestens drei Monate. Die Zahnärzteschaft setzt sich dafür ein, das Verfahren zukünftig noch patientenfreundlicher zu gestalten.

Wie wählen Sie Kostenerstattung?

Bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen, informieren Sie die Krankenkasse über Ihre Entscheidung für die Kostenerstattung. Ihr Zahnarzt wird Sie über die Einzelheiten aufklären. Manche Kassen bieten zusätzlich besondere Kostenerstattungstarife an, für die Sie einen Vertrag abschließen müssen.

weitere Informationen zum Thema Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung:

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